Bava Kamma 222

Kapitel 222

א מתני׳ <big><strong>הגוזל</strong></big> ומאכיל את בניו והניח לפניהם פטורין מלשלם ואם היה דבר שיש בו אחריות חייבין לשלם:
1 <b>W</b>ENN <small>JEMAND ETWAS GERAUBT UND ES SEINEN</small> K<small>INDERN ZUM VERZEHREN GEGEBEN ODER IHNEN HINTERLASSEN HAT, SO SIND SIE ERSATZFREI; IST ES EINE</small> S<small>ICHERHEIT GEWÄHRENDE</small> S<small>ACHE</small>, <small>SO SIND SIE ERSATZPFLICHTIG</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רב חסדא גזל ולא נתייאשו הבעלים ובא אחר ואכלו ממנו רצה מזה גובה רצה מזה גובה מאי טעמא כל כמה דלא נתייאשו הבעלים ברשותיה דמריה קאי
2 GEMARA. R. Ḥisda sagte: Wenn jemand etwas geraubt und der Eigentümer es nicht aufgegeben hat, und darauf ein anderer gekommen ist und es verzehrt hat, so kann jener nach Belieben von dem einen oder dem anderen [Ersatz] fordern, denn solange der Eigentümer es nicht aufgegeben hat, befindet es sich in seinem Besitze. –
ג תנן הגוזל ומאכיל את בניו והניח לפניהם פטורין מלשלם תיובתא דרב חסדא אמר לך רב חסדא כי תניא ההיא לאחר יאוש:
3 Wir haben gelernt: Wenn jemand etwas geraubt und es seinen Kindern zum Verzehren gegeben oder ihnen hinterlassen hat, so sind sie ersatzfrei. Dies ist also eine Widerlegung der Lehre R. Ḥisdas!? – R. Ḥisda kann dir erwidern: diese Lehre gilt nach der Desperation.
ד אם הניח לפניהם פטורין מלשלם: אמר רמי בר חמא זאת אומרת רשות יורש כרשות לוקח דמי
4 O<small>DER ES IHNEN HINTERLASSEN HAT, SO SIND SIE ERSATZFREI</small>. Rami b. Ḥama sagte: Dies besagt, daß der Besitz des Erben dem Besitze des Käufers gleiche;
ה רבא אמר רשות יורש לאו כרשות לוקח דמי והכא במאי עסקינן כשאכלום
5 Raba aber sagte, der Besitz des Erben gleiche nicht dem Besitze des Käufers, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn sie es bereits verzehrt haben. –
ו הא מדקתני סיפא אם היה דבר שיש בו אחריות חייבין לשלם מכלל דרישא בגזילה קיימת עסקינן אמר לך רבא הכי קאמר אם הניח להם אביהם אחריות נכסים חייבין לשלם
6 Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, wenn es eine Sicherheit gewährende Sache ist, seien sie ersatzpflichtig, so handelt es sich ja auch im Anfangsatze um den Fall, wenn die Sache noch vorhanden ist!? – Raba kann dir erwidern: er meint es wie folgt: hat ihnen ihr Vater Sicherheit gewährende Güter hinterlassen, so sind sie ersatzpflichtig. –
ז והא מתני ליה רבי לרבי שמעון בריה לא דבר שיש בו אחריות ממש אלא אפילו פרה וחורש בה חמור ומחמר אחריו חייבין להחזיר מפני כבוד אביהן
7 Aber Rabbi lehrte ja seinen Sohn R. Šimo͑n, darunter sei nicht eine wirklich Sicherheit gewährende Sache zu verstehen, sondern wenn es ein Ochs ist, mit dem er pflügt, oder ein Esel, den er antreibt, so sind sie wegen der Ehre ihres Vaters zur Rückerstattung verpflichtet!?
ח אלא אמר רבא כי שכיבנא ר' אושעיא נפיק לוותי דתריצנא מתני' כוותיה דתני רבי אושעיא הגוזל ומאכיל את בניו פטורין מלשלם הניח לפניהם גזילה קיימת חייבין אין הגזילה קיימת פטורין הניח להם אביהם אחריות נכסים חייבין לשלם
8 Vielmehr, sagte Raba, wenn ich sterbe, kommt mir R. Oša͑ja entgegen, denn ich erkläre die Mišna nach seiner Ansicht. R. Oša͑ja lehrte nämlich: Wenn jemand etwas geraubt und es seinen Kindern zum Verzehren gegeben hat, so sind sie ersatzfrei; hat er es ihnen hinterlassen, so sind sie, wenn das Geraubte noch vorhanden ist, [zur Rückgabe] verpflichtet, und wenn das Geraubte nicht mehr vorhanden ist, frei; hat ihnen ihr Vater Sicherheit gewährende Güter hinterlassen, so sind sie ersatzpflichtig.
ט אמר מר אין הגזילה קיימת פטורין נימא תיהוי תיובתא דרב חסדא אמר לך רב חסדא כי תניא ההיא לאחר יאוש
9 Der Meister sagte: Und wenn das Geraubte nicht mehr vorhanden ist, frei. Dies wäre also eine Widerlegung R. Ḥisdas? – R. Ḥisda kann dir erwidern: diese Lehre gilt nach der Desperation.
י אמר מר גזילה קיימת חייבין לשלם נימא תיהוי תיובתא דרמי בר חמא אמר לך רמי בר חמא כי תניא ההיא
10 Der Meister sagte: Wenn das Geraubte noch vorhanden ist, [zur Rückgabe] verpflichtet. Dies wäre also eine Widerlegung des Rami b. Ḥama? – Rami b. Ḥama kann dir erwidern: diese Lehre gilt